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   BVerfG, 31.08.2012 - 1 BvR 1840/12   

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https://dejure.org/2012,25909
BVerfG, 31.08.2012 - 1 BvR 1840/12 (https://dejure.org/2012,25909)
BVerfG, Entscheidung vom 31.08.2012 - 1 BvR 1840/12 (https://dejure.org/2012,25909)
BVerfG, Entscheidung vom 31. August 2012 - 1 BvR 1840/12 (https://dejure.org/2012,25909)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verbot von evtl als Zuwiderhandlungen gegen ein Vereinsverbot strafbaren Versammlungen - Folgenabwägung zugunsten des Versammlungsverbots bei Möglichkeit einer späteren Durchführung der nicht zeitgebundenen Versammlungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 8 Abs 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 20 Abs 1 Nr 3 VereinsG, § 15 VersammlG
    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Verbot von evtl als Zuwiderhandlungen gegen ein Vereinsverbot strafbaren Versammlungen - Folgenabwägung zugunsten des Versammlungsverbots bei Möglichkeit einer späteren Durchführung der nicht zeitgebundenen ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 8 Abs 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 20 Abs 1 Nr 3 VereinsG, § 15 VersammlG
    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Verbot von evtl als Zuwiderhandlungen gegen ein Vereinsverbot strafbaren Versammlungen - Folgenabwägung zugunsten des Versammlungsverbots bei Möglichkeit einer späteren Durchführung der nicht zeitgebundenen ...

  • Wolters Kluwer

    Verbot einer Versammlung bei Zuordnung eines Anmelders zu einer verbotenen Vereinigung

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Verbot von evtl als Zuwiderhandlungen gegen ein Vereinsverbot strafbaren Versammlungen - Folgenabwägung zugunsten des Versammlungsverbots bei Möglichkeit einer späteren Durchführung der nicht zeitgebundenen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32 Abs. 1
    Verbot einer Versammlung bei Zuordnung eines Anmelders zu einer verbotenen Vereinigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Demo-Verbot in Dortmund bestätigt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine einstweilige Anordnung, wenn Versammlungsverbot für den Beschwerdeführer keinen schweren Nachteil enthält

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • juraexamen.info (Kurzinformation)

    BVerfG bestätigt Versammlungsverbot für Neonazi-Gruppe "Nationaler Widerstand Dortmund”

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2012 - 1 BvR 1840/12
    Der Antrag auf Eilrechtsschutz hat jedoch keinen Erfolg, wenn eine Verfassungsbeschwerde unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 111, 147 ; stRspr).

    Erweist sich die Verfassungsbeschwerde weder als von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 96, 120 ; stRspr).

  • BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvR 553/64

    Durchsetzung von Parteiverboten

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2012 - 1 BvR 1840/12
    Mit dem Verbot eines Vereins als Organisation ist ihm diese nicht aberkannt (vgl. BVerfGE 25, 44 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. November 2001 - 1 BvR 98/97 -, juris).
  • BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 98/97

    Keine Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1, Art 103 Abs 2 durch strafgerichtliche

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2012 - 1 BvR 1840/12
    Mit dem Verbot eines Vereins als Organisation ist ihm diese nicht aberkannt (vgl. BVerfGE 25, 44 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. November 2001 - 1 BvR 98/97 -, juris).
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2012 - 1 BvR 1840/12
    Der Antrag auf Eilrechtsschutz hat jedoch keinen Erfolg, wenn eine Verfassungsbeschwerde unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 111, 147 ; stRspr).
  • BVerfG, 24.06.1997 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz e.A.

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2012 - 1 BvR 1840/12
    Erweist sich die Verfassungsbeschwerde weder als von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 96, 120 ; stRspr).
  • VG Gelsenkirchen, 21.02.2017 - 14 K 3390/13

    Die Rechte; Konzert; Versammlung; Wahlkampfveranstaltung; Skinheadkonzert;

    (VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 29. August 2012 - 14 L 1048/12 - OVG NRW, Beschluss vom 30. August 2012 - 5 B 1025/12 - Bundesverfassungsgericht-BVerfG-, Beschluss vom 31. August 2012, 1 BvR 1840/12).

    vgl. im Einzelnen auch Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 2012, S. 98f, Beschluss der Kammer vom 29. August 2012 - 14 L 1048/12 - OVG NRW, Beschluss vom 30. August 2012 - 5 B 1025/12 - BVerfG, Beschluss vom 31. August 2012, 1 BvR 1840/12.

  • VG Aachen, 02.04.2013 - 6 L 123/13

    Demonstration der Partei "Die Rechte" in Stolberg bleibt verboten

    Selbst wenn man zugunsten der Antragsteller davon ausgeht, dass über ihren Aussetzungsantrag auf Grund einer reinen Interessenabwägung zu entscheiden ist, weil der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen ist - vgl. dazu für einen vergleichbaren Fall BVerfG, 31. August 2012 - Az. 1 BvR 1840/12 -, juris, Orientierungssatz 2a -, überwiegt das öffentliche Vollziehungsinteresse, weil auch dann die gegen die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsmittels in der Hauptsache sprechenden Gesichtspunkte überwiegen.

    vgl. nochmals BVerfG, 31. August 2012 - Az. 1 BvR 1840/12 -, juris, Rdn. 8.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2013 - 5 B 332/13

    Vorliegen einer ordnungsgemäßen Prozessvollmacht der Kreisverbände der Partei

    Dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 31. August 2012 - 1 BvR 1840/12 - kann nicht entnommen werden, dass die Zurechnung einer Versammlung zur Tätigkeit einer verbotenen Vereinigung allenfalls unmittelbar nach Erlass der Verbotsverfügung in Betracht kommt.
  • VG Gelsenkirchen, 25.04.2013 - 14 L 474/13

    Demonstration der "Rechten" am 01. Mai in Dortmund kann stattfinden

    Zwar kann entgegen der Auffassung der Antragsteller dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 31. August 2012 - 1 BvR 1840/12 - nicht entnommen werden, dass die Zurechnung einer Versammlung zur Tätigkeit der verbotenen Vereinigung nur unmittelbar nach Erlass der Verbotsverfügung in Betracht kommt.
  • VG Gelsenkirchen, 28.04.2014 - 14 L 663/14

    Versammlung; Verbot; Fackeln; Wahlkampf; Partei; Verein; Ordnung

    Auch aus dem vom Antragsgegner angeführten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, BVerfG, Beschluss vom 31. August 2012 - 1 BvR 1840/12 -, vorgehend OVG NRW, Beschluss vom 30. August 2012- 5 B 1025/12, Juris und Beschluss der erkennenden Kammer vom 29. August 2012 - 14 L 1048/12 -, sämtlich Juris, lässt sich nichts anderes ableiten.
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